Nach dem Willen des nordrhein-westfälischen Landeskabinetts soll die vollständige Digitalisierung um sechs Jahre auf 2025 vorgezogen und der Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf nahezu alle Behörden inkl. des Hochschulbereichs ausgeweitet werden. Das Kabinett hat den Entwurf den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Weitere Informationen