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E-Rechnungsstellung ab November 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit etabliert sich mehr und mehr die elektronische Rechnung. Bereits im September 2017 hat die Bundesregierung mit der E-Rechnungs-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Damit wird die europäische Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in deutsches Recht umgesetzt. Daraufhin wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt. Zudem können in der Wirtschaft bereits etablierte Datenaustauschstandards wie ZUGFeRD gleichberechtigt neben dem Datenaustauschstandard XRech-nung verwendet werden, wenn sie – wie ZUGFeRD 2.0 – den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen. Das hybride Format kann von Mensch und Maschine gleichermaßen gelesen werden und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Anwendung der elektronischen Rechnung. Die Standards XRechnung und ZUGFeRD 2.0 stehen gleichberechtigt nebeneinander. Es bleibt den Nutzerinnen und Nutzern überlassen, welches Format sie verwenden. ZUGFeRD wurde 2013 auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und des Branchenverbands BITKOM entwickelt.

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