News

VITAKO-Stellungnahme zum Registermodernisierungsgesetz

Laut Vitako ist eine eindeutige ID für Serviceportallösungen mit einer Vielzahl von Online-Prozessen und Schnittstellen zu Registern von Fachverfahren hilfreich. Die Verknüpfung verschiedener Register mittels eines eindeutigen Identitätsmerkmals mit einem zentralen Identitätsregister trägt zur weiteren Digitalisierung der Verwaltungsverfahren bei. Mit der Verwendung der Identifikationsnummer nach § 139b (AO) als Identitätsmerkmal und auf Basis eines qualitätsgesicherten Registers wird ein erster Schritt zu einer schnellen Umsetzung der Registermodernisierung gegangen. Dabei ist die Führung der zur Identifikation erforderlichen Basisdaten beim Bundeszentralamt für Steuern ebenfalls sinnvoll. VITAKO erwartet dabei auch eine Steigerung der Datenqualität insgesamt. Die ITK Rheinland ist als einer der größten kommunalen IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen Mitglied der Vitako.

Zur Stellungnahme

Quelle: Vitako e.V.

Folgen Sie uns auf linkedin Folgen Sie uns auf Facebook Folgen Sie uns auf Instagram Folgen Sie uns!