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Kabinett beschließt Entwurf für IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Die Bundesregierung hat im Dezember 2020 den vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) beschlossen. Das Gesetz regelt u. a. den Schutz der Bundesverwaltung, kritischer Infrastrukturen (KRITIS), von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und den Verbraucherschutz.

Zur Pressemitteilung des BMI

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