Ab dem 25. Mai 2018 müssen alle privaten und öffentlichen Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen. Die VITAKO (Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V.) hat jetzt einen Leitfaden zur Umsetzung der DSGVO herausgegeben, der den wichtigen Bereich der Auftragsverarbeitung in den Mittelpunkt rückt. Die ITK Rheinland ist als einer der größten kommunalen IT-Dienstleister Nordrhein-Westfalens aktives VITAKO-Mitglied.