Der Service der Datenveröffentlichung über das Portal Open.NRW stand bisher ausschließlich Akteuren der Landesverwaltung zur Verfügung. Jetzt können vor allem jene Kommunen, die kein eigenes Open Data Portal betreiben, Open.NRW kostenfrei nutzen. Mit dem Beschluss zur Novellierung des E-Government-Gesetzes NRW hat der nordrhein-westfälische Landtag auch eine Open Data Regelung eingeführt. Sie verpflichtet nicht nur Landesbehörden zur Veröffentlichung ihrer geeigneten Daten, sondern stellt darüber hinaus klar, dass auch Kommunen Daten veröffentlichen können. Die ITK Rheinland unterstützt ihre Verbandsmitglieder kontinuierlich bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Open Data Strategien.
Bildquelle: Website Open.NRW