Vitako begrüßt die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Datenaustausch zwischen EU und USA: Behörden und Unternehmen können sich nun nicht mehr auf den „Privacy Shield“ berufen. Die Datenschutzbehörden in der EU müssen ihrer Verpflichtung nachkommen, Datenübermittlungen in Drittländer zu prüfen und zu unterbinden, wenn sie der Auffassung sind, dass die europäischen Datenschutzvorgaben nicht erfüllt werden. Zur Pressemeldung