Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Zuge des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes das Bauportal.NRW entwickelt.
Auf der Internetseite www.bauportal.nrw können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Architekt*innen sowie Ingenieur*innen ab sofort zielgruppengerecht alle Informationen rund um das Baugenehmigungsverfahren und verwandte Verwaltungsleistungen finden.
Das digitale Baugenehmigungsverfahren ist eine Vorgabe des Landes (Onlinezugangsgesetz) und ein wichtiger Bestandteil des Portals. Mittels Antrags- und Dokumentenassistenten können Bauanträge und weitere Unterlagen komplett digital an die zuständige Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden, wenn diese an das Bauportal angeschlossen ist.
Welchen Beitrag die ITK Rheinland dazu beigetragen hat?
Wir haben mit der Umsetzung der technischen Anbindung unserer Kunden über den Standard XBau2 an das Baugenehmigungsverfahren ProBauG die Möglichkeit zur durch die Zweckverbandskommunen eröffnet.
Wir sind schon gespannt auf erste Erfahrungsberichte, nachdem wir jetzt auch die Freigabe der Bauämter erhalten haben.
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