Im August 2017 trat das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft. Es soll einen bundesweit einheitlichen Zugang zu digitalen Dienstleistungen aller öffentlichen Verwaltungen schaffen.
In diesem Zuge müssen Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale zur Verfügung stellen.
Insgesamt sollen 575 Dienstleistungen den Bürger:innen in diesem Zuge online zur Verfügung gestellt werden.
Welchen Beitrag die ITK Rheinland dabei leistet?
In Abstimmung und Zusammenarbeit mit unseren Verbandsmitgliedern unterstützen wir bei der Planung und Entwicklung von Assistenten zur Bereitstellung der Online-Formulare.
Neben den bereits veröffentlichten, haben wir zudem Lösungen für Verwaltungsdienstleistungen geplant, entwickelt und umgesetzt. Darunter fallen bspw. Online-Formulare für die Beantragung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte, einer Halteverbotszone für Umzüge und den Handwerker Parkausweis. Parallel dazu wurden für den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) auch schon die Dienste Grenzgängerkarte und Geringverdienerausweis umgesetzt – weitere Formulare sind aktuell in der Planung und Realisierung.
Gemeinsamer Austausch für ein gemeinsames Ziel
In diesem Zuge haben wir im Juni 2021 den OZG-Beirat gegründet, in dem jedes unserer Verbandsmitglieder die Möglichkeit eines gemeinsamen Austausches in einem Turnus von zwei Monaten nutzen kann, um den Bedarf an Online-Diensten zu ermitteln und weitere Dienste zu entwickeln.
Auf diese Weise konnten zusammen mit den Verbandsmitgliedern Synergie-Effekte geschaffen und Erfahrungswerte für effizienteres Arbeiten genutzt werden.
Wir freuen uns schon auf die weitere Zusammenarbeit und die nächste Sitzung Anfang September.