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Als Zweckverband ist die ITK Rheinland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wie jede juristische Person hat auch die ITK Rheinland Organe, diese sind:

Verbandsversammlung
Verwaltungsrat
Verbandsvorsteher/in

Die Verbandsversammlung ist ein wichtiges Entscheidungs- und Kontrollgremium. Sie tagt i.d.R. eimal im Jahr. Die Kommunen unserer Verbandsfamilie schicken jeweils eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in dorthin. Vorsitzende der Verbandsversammlung ist die Mönchengladbacher Ratsfrau Marion Gutsche. Die Mitglieder der Verbandsversammlung entscheiden u. a. über folgende Punkte

Strategische Ausrichtung des Zweckverbands
Wahl der Verbandsvorstehenden
Wahl der Geschäftsführung
Änderungen der Zweckverbandssatzung
Aufstellung des Wirtschaftsplans
Personalplanung

Der Verwaltungsrat besteht aus Hauptverwaltungsbeamten wie (Ober-)Bürgermeistern und Dezernenten. Er tagt viermal im Jahr. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist Harald Vieten, Leiter des Dezernats IT und Digitalisierung Rhein-Kreis Neuss. Die Mitglieder des Verwaltungsrats treffen u. a. Entscheidungen über

Grundlagen der IT-Steuerung
Gemeinsam genutzte Verfahren
Strategisches Controlling

Der/die Verbandsvorsteher/in übt seine/ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und wird aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten/-innen ernannt. Er/Sie ist Dienstvorgesetzte/r des Zweckverbands und führt - ähnlich wie ein CEO in der Privatwirtschaft - die laufenden Geschäfte.

Stv. Verbandsvorsteher der ITK Rheinland sind Reiner Breuer, Bürgermeister der Stadt Neuss und Olaf Wagner, Beigeordneter der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Hier finden Sie eine Übersicht über den organisatorischen Aufbau in Form eines Organigramms.

Hier finden Sie die Zweckverbandssatzung der ITK Rheinland als PDF Dokument