Als Zweckverband ist die ITK Rheinland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wie jede juristische Person hat auch die ITK Rheinland Organe, diese sind:
Die Verbandsversammlung ist ein wichtiges Entscheidungs- und Kontrollgremium. Sie tagt i.d.R. zweimal im Jahr. Die Kommunen unserer Verbandsfamilie schicken jeweils eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in dorthin. Vorsitzender der Verbandsversammlung ist Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss. Die Mitglieder der Verbandsversammlung entscheiden u. a. über folgende Punkte:
Der Verwaltungsrat besteht aus 12 Mitgliedern: Hauptverwaltungsbeamte wie (Ober-)Bürgermeister und Dezernenten. Er tagt vier Mal im Jahr und ist zuständig für die Vorbereitung der Verbandsversammlung. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist Harald Zillikens, Bürgermeister der Stadt Jüchen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats treffen u. a. Entscheidungen über:
Der/die Verbandsvorsteher/in übt seine/ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und wird aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten/-innen ernannt. Er/Sie ist Dienstvorgesetzte/r des Zweckverbands und führt - ähnlich wie ein CEO in der Privatwirtschaft - die laufenden Geschäfte.
Stv. Verbandsvorsteher der ITK Rheinland ist der Bürgermeister der Stadt Neuss Reiner Breuer.
Hier finden Sie eine Übersicht über den organisatorischen Aufbau in Form eines Organigramms.