OK.EWO Briefwahlantrag

Version 2.40.40
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ANTRAG AUF ERTEILUNG EINES WAHLSCHEINS

für die Landtagswahl am 15. Mai 2022

- für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind -

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlkreises oder wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an Ihre in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wohnadresse versandt. Falls Sie die Zusendung der Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, markieren Sie bitte "abweichende Versandanschrift" und geben Sie diese Adresse im Online-Formular an.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten bei Ihrer Beantragung.

Ihre Daten werden gemäß §13 Abs. 7 Telemediengesetz (TMG) gegen Kenntnisnahme von Dritten durch eine 128-Bit-Verschlüsselung geschützt.

Gemäß § 17 Abs. 4 S. 1 LWahlO können Wahlscheine nur bis 13. Mai 2022 um 18:00 Uhr beantragt werden.

Telefon02165/ 915-3210
eMailclaudia.willkomm@juechen.de