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Weitere Unterstützung für Kommunen beschlossen

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am Dienstag (21. April 2020) einen zweiten Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Nach den bereits im ersten Nachtragshaushalt von Ende März enthaltenen Haftungsfreistellungen von 5 Milliarden Euro für die gewerbliche Wirtschaft, weitet das Land jetzt seine Unterstützung auf die öffentliche und soziale Infrastruktur sowie die Kommunen aus. Um die Liquiditätsversorgung jeder einzelnen nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu gewährleisten, soll die NRW.BANK den Kommunen eine aus zwei Teilen bestehende Unterstützung anbieten: Zum einen verlängert die NRW.BANK ihre fälligen Liquiditätskredite an die Kommunen und zum anderen stellt sie ein Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe außerhalb des normalen Geschäfts zur Verfügung. Für diese Sonderkontingente erhält die NRW.BANK vom Land eine zusätzliche Haftungsfreistellung in dem Programm „KommunalCorona“ bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro. Mehr dazu

Quelle: Land NRW

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