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Einheitlicher Servicestandard für OZG-Umsetzung veröffentlicht

Der neue Servicestandard wendet sich an alle mit der OZG-Umsetzung Beteiligten von Bund, Ländern und Kommunen und definiert Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Der Standard teilt sich in sechs Kategorien, darunter Nutzerzentrierung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Offenheit, Technischer Betrieb und Wirkungscontrolling. Die Nutzerzentrierung steht eindeutig im Zentrum. Der Servicestandard basiert auf einem Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), der schon 2016 einen “Katalog verbindlicher Kriterien für mehr Nutzerorientierung” empfohlen hat.

Die ITK Rheinland hat mit der Einführung der Bürgerserviceportale die Basis für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) in ihrem Verbandsgebiet geschaffen. Sie plant, sich an weiteren Umsetzungsprojekten zu beteiligen und arbeitet derzeit an den ersten Pilotprojekten zur Umsetzung des OZG mit. Dabei bringt sie gezielt ihr Wissen aus den Einführungsprojekten der Bürgerserviceportale in den Dachverband KDN ein, der stellvertretend für das Land Nordrhein-Westfalen eine koordinierende Funktion bei der Umsetzung des OZG übernimmt.

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