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NRW beschließt E-Government-Check für neue Gesetze

Mit dem E-Government-Check muss künftig bei jedem Gesetzesvorhaben geprüft werden, inwiefern es digital umsetzbar ist. Ziel ist, Gesetze und deren Umsetzung so digital wie möglich zu gestalten. Verankert ist der E-Government-Check in der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen.

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