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Beherbergungssteuer: Neues Online-Verfahren vereinfacht Meldepflicht in Düsseldorf

Mit Beginn des Jahres hat die Stadt Düsseldorf die Beherbergungssteuer eingeführt. Somit muss seit dem 1. Januar 2024 jeder Beherbergungsbetrieb – dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthöfe, Privatzimmer oder -wohnungen, Campingplätze, Schiffe oder ähnliche Einrichtungen –  eine Steuer von drei Euro pro Übernachtung je Beherbergungsgast erheben und entrichten. Eine Unterscheidung, ob aus touristischen oder beruflichen Gründen in Düsseldorf übernachtet wird besteht nicht. 

Um die Erhebung dieser Steuer effizient zu gestalten, wurde ein modernes Online-Verfahren implementiert, das es den Betreibern von Beherbergungsbetrieben ermöglicht, ihre Übernachtungszahlen einfach und zeitnah zu melden.

Gemeinsam mit der ITK Rheinland hat die Stadt Düsseldorf ein benutzerfreundliches Online-Formular entwickelt. Dieses Formular erlaubt es den Betreibern, sich sicher zu authentifizieren und alle erforderlichen Daten für die Steuermeldung einzugeben. Zudem besteht die Möglichkeit relevante Anhänge hinzuzufügen, um die Angaben zu ergänzen.

Um diese Innovation zu ermöglichen wurde im SAP-Modul Kommunalmaster Steuern und Abgaben (KM-StA) ein spezifisches Customizing vorgenommen. Dies umfasste die Entwicklung von Bescheiden und Schnittstellen, die die reibungslose Übertragung der Formulardaten in das KM-StA-System gewährleisten. Zusätzlich wurde eine Schnittstelle geschaffen, die eine nahtlose Integration zwischen dem SAP-System und der elektronischen Akte ermöglicht.

Im Archivsystem hat die ITK Rheinland eine spezielle Akte für die Beherbergungssteuer eingerichtet. Darüber hinaus wurde ein automatisierter Prozess implementiert, der die Übernahme von Anhängen aus dem Online-Formular sicherstellt. Dabei werden Sicherheitsprüfungen durchgeführt, um die Integrität der übermittelten Daten zu gewährleisten, einschließlich der Überprüfung auf Malware und Viren.

Nach umfassenden Schulungen für die Anwendenden wurden die Systeme Anfang April erfolgreich in das Produktionsumfeld überführt. Seitdem werden die ersten Steuererklärungen erfolgreich verarbeitet.


Insgesamt stellt die Einführung der Beherbergungssteuer und des neuen Online-Verfahrens einen bedeutsamen Schritt zur Modernisierung der Verwaltungsprozesse der Stadt Düsseldorf dar. Durch die Nutzung digitaler Technologien wird nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Steuererhebung verbessert. Dies ist ein Beispiel dafür, wie innovative Lösungen dazu beitragen können, die Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung zu bewältigen.

 

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