Demnach soll ein landesweites Portalangebot für Kommunen in NRW aufgebaut werden. Hintergrund ist das Onlinezugangsgesetz: Die öffentliche Verwaltung muss alle Leistungen bis Ende 2022 digital über einen Portalverbund zur Verfügung stellen.
Das Kabinett hat am 3. März 2020 ein neues eGovernment Gesetz für NRW beschlossen. Darin wird die Digitalisierung von 2031 auf 2025 vorgezogen.
Laut Onlinezugangsgesetz müssen Bund, Länder und Kommunen bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anbieten.
Die Bundesregierung antwortet auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion und führt darin die Soll-Ansätze digitalpolitisch relevanter Haushaltsposten für 2020 und 2019 auf.